Aufhebung des Verfahrens

Stüdemann Personal Service GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Stüdemann Personal Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.04.2020, Aktenzeichen 67g IN 396/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 396/19
Registerbezug
Hamburg, HRB HRB 37774
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
24.04.2020
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1987
Stammkapital
76.700 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Personal-Service für Industrie und Handel in Form der Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG

Termine und Fristen

Termine als Kalenderdatei herunterladen

  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 396/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 37774 eingetragenen
Stüdemann Personal Service GmbH, Billstedter Hauptstraße 101, 22117 Hamburg,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kathrin Hübner

wird angeordnet:

Das weitere Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO). Der
Termin vom 14.05.2020 wird aufgehoben.

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist der 14.05.2020. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger
schriftliche Stellungnahmen zu den im Eröffnungsbeschluss genannten
Tagesordnungspunkten einreichen.

Gehen bis zum Stichtag keine Erklärungen stimmberechtigter Gläubiger ein, gilt
die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160
Abs.1 Satz 3 InsO analog).

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.

Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.

67g IN 396/19
Amtsgericht Hamburg, 23.04.2020

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Vergütungsfestsetzung
  8. Forderungsprüfung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Aufhebung des Verfahrens
  11. Eröffnung des Verfahrens
  12. Sicherungsmaßnahme
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