Forderungsprüfung
Städtebahn Sachsen GmbH
Niedernberg
Das Amtsgericht Aschaffenburg hat zur Städtebahn Sachsen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.10.2022, Aktenzeichen 654 IN 232/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aschaffenburg
- Aktenzeichen
- 654 IN 232/19
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 15172
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 10.10.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2009
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Durchführung von öffentlichem Personennahverkehr im Bundesland Sachsen sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen in dieser Region
Veröffentlichungstext
654 IN 232/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Städtebahn Sachsen GmbH, Nordring 53 - 55, 63843 Niedernberg, vertreten durch den Geschäftsführer Sewerin Torsten, geboren am 02.03.1971, Esther-Brand-Street 61, Windhuk, Namibia
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 15172
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 129- 161 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.11.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 06.10.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Städtebahn Sachsen GmbH, Nordring 53 - 55, 63843 Niedernberg, vertreten durch den Geschäftsführer Sewerin Torsten, geboren am 02.03.1971, Esther-Brand-Street 61, Windhuk, Namibia
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 15172
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 129- 161 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.11.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 06.10.2022