Insolvenzplan

St. Elisabeth Krankenhaus Lahnstein - Ihr Gesundheitszentrum - GmbH

Lahnstein

Das Amtsgericht Koblenz hat zur St. Elisabeth Krankenhaus Lahnstein - Ihr Gesundheitszentrum - GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2026, Aktenzeichen 21 IN 197/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 197/23
Registerbezug
Koblenz, HRB 23662
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
15.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2013
Stammkapital
110.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche insbesondere durch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, der Altenhilfe sowie durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO), ebenso durch di …
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

21 IN 197/23: In dem eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der St. Elisabeth Krankenhaus Lahnstein - Ihr Gesundheitszentrum - GmbH, Ostallee 3, 56112 Lahnstein (AG Koblenz, HRB 23662), vertr. d.: Stefan Begemann, Damaschkestraße 39, 81825 München, (Geschäftsführer), ist Termin zur

a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans vom 12.10.2026 und zur
b) Abstimmung über diesen Plan

anberaumt auf:

Freitag, 13.11.2026, 10:30 Uhr, Saal 110, Hauptjustizgebäude, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz.

Der Insolvenzplan vom 12.10.2026 nebst Anlagen und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.

Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.

Amtsgericht Koblenz, 14.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzplan
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Masseunzulänglichkeit
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Sicherungsmaßnahme
  8. Sicherungsmaßnahme
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