Schlusstermin
Spezialguss Wetzlar GmbH
Wetzlar
Das Amtsgericht Wetzlar hat zur Spezialguss Wetzlar GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.07.2026, Aktenzeichen 3 IN 168/16.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wetzlar
- Aktenzeichen
- 3 IN 168/16
- Registerbezug
- Wetzlar, HRB 5522
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 20.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Az.: 3 IN 168/16: In dem Insolvenzverfahren Spezialguss Wetzlar GmbH, Sophienstraße 52-54, 35576 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 5522), vertr. d.: 1. Igor Ostromogilski, Bartensteingasse 3/8, A-1010 Wien, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), 2. Stephan Gundlach, Hubertusweg 16, 35578 Wetzlar, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und Schlusstermin zur
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
d) Anhörung zu den Vergütungsanträgen der Gläubigerausschussmitglieder.
bestimmt auf: Dienstag, 01.09.2026, 10.00 Uhr, II. Stock, Sitzungssaal 201, Gebäude B, Wertherstr. 1, 35578 Wetzlar.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem AG_ADRESSE einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem AG_ADRESSE ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsbehelfsbelehrung kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, den 14.07.2026
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
d) Anhörung zu den Vergütungsanträgen der Gläubigerausschussmitglieder.
bestimmt auf: Dienstag, 01.09.2026, 10.00 Uhr, II. Stock, Sitzungssaal 201, Gebäude B, Wertherstr. 1, 35578 Wetzlar.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem AG_ADRESSE einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem AG_ADRESSE ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsbehelfsbelehrung kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, den 14.07.2026