Forderungsprüfung
Smartbox Pro AG
Bad Abbach
Das Amtsgericht Regensburg hat zur Smartbox Pro AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.09.2020, Aktenzeichen 12 IN 607/13.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Regensburg
- Aktenzeichen
- 12 IN 607/13
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 12215
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 17.09.2020
- Rechtsform
- AG
- Im Handelsregister seit
- 2000
- Grundkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Ordnungs- und Aufbewahrungssysternen, Versandverpackungen, Archivierungssystemen und Facility-Erzeugnissen.
Veröffentlichungstext
12 IN 607/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Smartbox Pro AG, Industriestraße 1, 93077 Bad Abbach, vertreten durch den
Vorstand Grauer Uwe Heinz, geboren 1966
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 12215
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.10.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 16.09.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Smartbox Pro AG, Industriestraße 1, 93077 Bad Abbach, vertreten durch den
Vorstand Grauer Uwe Heinz, geboren 1966
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 12215
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.10.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 16.09.2020