Vergütungsfestsetzung
Smartbox Pro AG
Bad Abbach
Das Amtsgericht Regensburg hat zur Smartbox Pro AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.06.2019, Aktenzeichen 12 IN 607/13.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Regensburg
- Aktenzeichen
- 12 IN 607/13
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 12215
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 12.06.2019
- Rechtsform
- AG
- Im Handelsregister seit
- 2000
- Grundkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Ordnungs- und Aufbewahrungssysternen, Versandverpackungen, Archivierungssystemen und Facility-Erzeugnissen.
Veröffentlichungstext
12 IN 607/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Smartbox Pro AG, Industriestraße 1, 93077 Bad Abbach, vertreten durch den
Vorstand Grauer Uwe Heinz, geboren am 01.10.1966
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 12215
- Schuldnerin -
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und
Auslagen beantragt. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Regensburg eingesehen werden. Dem Insolvenzschuldner und die
Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit hierzu binnen zwei Wochen ab wirksamer
Veröffentlichung schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 12.06.2019
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Smartbox Pro AG, Industriestraße 1, 93077 Bad Abbach, vertreten durch den
Vorstand Grauer Uwe Heinz, geboren am 01.10.1966
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 12215
- Schuldnerin -
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und
Auslagen beantragt. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Regensburg eingesehen werden. Dem Insolvenzschuldner und die
Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit hierzu binnen zwei Wochen ab wirksamer
Veröffentlichung schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 12.06.2019