Eröffnung des Verfahrens

Smartbox Pro AG

Bad Abbach

Das Amtsgericht Regensburg hat über das Vermögen der Smartbox Pro AG das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 02.01.2014, Aktenzeichen 12 IN 607/13.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Regensburg
Aktenzeichen
12 IN 607/13
Registerbezug
Regensburg, HRB 12215
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
02.01.2014
Rechtsform
AG
Insolvenzverwalter
Dr. Hubert Ampferl
Im Handelsregister seit
2000
Grundkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Ordnungs- und Aufbewahrungssysternen, Versandverpackungen, Archivierungssystemen und Facility-Erzeugnissen.

Termine und Fristen

Termine als Kalenderdatei herunterladen

  • Verfahren eröffnet
  • Forderungen anmelden bis (vorbei)
  • Prüfungstermin (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Was die Eröffnung bedeutet

Für Gläubiger
Insolvenzforderungen sind bei der im Eröffnungsbeschluss genannten Stelle mit Grund, Betrag und Belegen anzumelden (§ 174 InsO). Auch eine elektronische Anmeldung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Maßgeblich sind der Beschluss und die dort genannten Übermittlungswege; die automatisch erkannte Anmeldefrist ist der 31.01.2014. Zahlungsaufforderungen und die Empfangsberechtigung sollten anhand des Beschlusses geprüft werden.
Für Beschäftigte
Unter den Voraussetzungen des § 165 SGB III kann Insolvenzgeld für ausstehendes Arbeitsentgelt aus den vorausgegangenen drei Monaten des Arbeitsverhältnisses beansprucht werden. Der maßgebliche Zeitraum richtet sich nach dem Insolvenzereignis und dem Arbeitsverhältnis. Der Antrag ist grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis zu stellen (§ 324 Abs. 3 SGB III); gesetzliche Ausnahmen sind möglich.
Für Kunden und Lieferanten
Der Geschäftsbetrieb kann weiterlaufen. Für bei Eröffnung beiderseits nicht oder nicht vollständig erfüllte gegenseitige Verträge besteht grundsätzlich ein Wahlrecht; besondere Vertragsarten können anderen Regeln folgen. Darüber entscheidet der Insolvenzverwalter, ob Erfüllung verlangt wird (§ 103 InsO, bei Eigenverwaltung § 279 InsO).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Regensburg, Aktenzeichen: 12 IN 607/13

Über das Vermögen

der Firma Smartbox Pro AG, Industriestraße 1 93077 Bad Abbach

wurde am 01.01.2014 um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Galgenbergstr. 2, 93053 Regensburg
Telefon: 0941/2807370 Telefax: 0941/2807379

1.
Die Gläubiger werden aufgefordert:

a)
ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 31.01.2014 beim Insolvenzverwalter
schriftlich anzumelden;

b)
dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie
an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

2.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den
Insolvenzverwalter (§ 28 Abs. 3 InsO).

Berichtstermin sowie Termin zur Beschlußfassung über die eventuelle Wahl eines
anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses
sowie über die in den §§ 66, 100, 149, 157, 160, 162, 233 InsO bezeichneten
Angelegenheiten am Dienstag, den 25.02.2014 um 10:40 Uhr, Zi. 105 Augustenstr.
5, Prüfungstermin ist am Dienstag, den 25.02.2014 um 10:40 Uhr, Zi. 105
Augustenstr. 5.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung gem. § 160 InsO als erteilt
gilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.

12 IN 607/13

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht -, 02.01.2014

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Vergütungsfestsetzung
  8. Vergütungsfestsetzung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Masseunzulänglichkeit
  11. Eröffnung des Verfahrens
  12. Sicherungsmaßnahme
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