Sicherungsmaßnahme

Smartbox Pro AG

Bad Abbach

Das Amtsgericht Regensburg hat zur Smartbox Pro AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2013, Aktenzeichen 12 IN 607/13.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Regensburg
Aktenzeichen
12 IN 607/13
Registerbezug
Regensburg, HRB 12215
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
15.10.2013
Rechtsform
AG
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Hubert Ampferl
Im Handelsregister seit
2000
Grundkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Ordnungs- und Aufbewahrungssysternen, Versandverpackungen, Archivierungssystemen und Facility-Erzeugnissen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Regensburg, Aktenzeichen: 2 IN 607/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der Smartbox Pro AG, Industriestraße 1, 93077 Bad Abbach,

wurde am 15.10.2013 um 13:45 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung
des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Dr. Hubert
Ampferl, Galgenbergstraße 2, 93053 Regensburg, Tel.: 0941/2807370, Fax:
0941/2807379.

wurde am 15.10.2013 angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

2 IN 607/13

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht -, 15.10.2013

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Vergütungsfestsetzung
  8. Vergütungsfestsetzung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Masseunzulänglichkeit
  11. Eröffnung des Verfahrens
  12. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten