Restschuldbefreiung
simpleenergy GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur simpleenergy GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.03.2026, Aktenzeichen 67h IN 42/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67h IN 42/26
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 192116
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 31.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2025
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Personaldienstleistungen mit Fokus auf Direktvermittlung und Zusammenarbeit mit Freelancern in der Energiebranche, insbesondere für erneuerbare Energien (Onshore & Offshore).
Veröffentlichungstext
Die heutige Veröffentlichung wird für gegenstandslos erklärt.
67h IN 42/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der simpleenergy GmbH, Personaldienstleistungen mit Fokus auf Direktvermittlung und Zusammenarbeit mit Freelancern in der E, 4. Stock (CS Business Center), Mittelweg 144, 20148 Hamburg (AG Hamburg, HRB 192116), vertr. d.: Yaw Opoku Boateng, Reismühle 10, 22087 Hamburg, (Geschäftsführer), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295, § 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hamburg, 31.03.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
67h IN 42/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der simpleenergy GmbH, Personaldienstleistungen mit Fokus auf Direktvermittlung und Zusammenarbeit mit Freelancern in der E, 4. Stock (CS Business Center), Mittelweg 144, 20148 Hamburg (AG Hamburg, HRB 192116), vertr. d.: Yaw Opoku Boateng, Reismühle 10, 22087 Hamburg, (Geschäftsführer), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295, § 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hamburg, 31.03.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.