Forderungsprüfung

SIC Software Industrie Consult GmbH

Dortmund

Das Amtsgericht Dortmund hat zur SIC Software Industrie Consult GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.11.2023, Aktenzeichen 257 IN 170/12.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
257 IN 170/12
Registerbezug
Dortmund, HRB 10664
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
14.11.2023
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1993
Stammkapital
176.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Beratung in der Informationsverarbeitung und in Managementfragen sowie die Erstellung von Konzepten und Systemen der Informationsverarbeitung einschließlich Software für die Fertigungsindustrie und sonstige Unternehmen und Institutionen.
Branchenindikator
IT & Telekommunikation (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 170/12

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 10664 eingetragenen SIC Software Industrie Consult GmbH, Königswall 21, 44137 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Riepe, Am Windhügel 17 a, 59457 Werl

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.01.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

257 IN 170/12
Amtsgericht Dortmund, 13.11.2023

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Schlusstermin
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme
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