Forderungsprüfung
SIC Software Industrie Consult GmbH
Dortmund
Das Amtsgericht Dortmund hat zur SIC Software Industrie Consult GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.11.2023, Aktenzeichen 257 IN 170/12.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 257 IN 170/12
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 10664
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 14.11.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1993
- Stammkapital
- 176.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Beratung in der Informationsverarbeitung und in Managementfragen sowie die Erstellung von Konzepten und Systemen der Informationsverarbeitung einschließlich Software für die Fertigungsindustrie und sonstige Unternehmen und Institutionen.
- Branchenindikator
- IT & Telekommunikation (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 170/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 10664 eingetragenen SIC Software Industrie Consult GmbH, Königswall 21, 44137 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Riepe, Am Windhügel 17 a, 59457 Werl
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.01.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
257 IN 170/12
Amtsgericht Dortmund, 13.11.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 10664 eingetragenen SIC Software Industrie Consult GmbH, Königswall 21, 44137 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Riepe, Am Windhügel 17 a, 59457 Werl
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.01.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
257 IN 170/12
Amtsgericht Dortmund, 13.11.2023