Insolvenzbekanntmachung
SIC Software Industrie Consult GmbH
Dortmund
Das Amtsgericht Dortmund hat zur SIC Software Industrie Consult GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.06.2019, Aktenzeichen 257 IN 170/12.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 257 IN 170/12
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 10664
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.06.2019
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1993
- Stammkapital
- 176.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Beratung in der Informationsverarbeitung und in Managementfragen sowie die Erstellung von Konzepten und Systemen der Informationsverarbeitung einschließlich Software für die Fertigungsindustrie und sonstige Unternehmen und Institutionen.
- Branchenindikator
- IT & Telekommunikation (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 170/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 10664 eingetragenen
SIC Software Industrie Consult GmbH, Königswall 21, 44137 Dortmund, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Riepe, Am Windhügel 17 a, 59457
Werl
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH, Westfalendamm 87, 44141
Dortmund
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches mit dem Geschäftsführer der
Schuldnerin Herrn Stephan Riepe zur Beilegung der Rechtsstreite bei dem
Landgericht Dortmund aufgrund der Ansprüche gem. § 64 GmbHG (2 O 50/16 und 19 O
41/17) gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 25.000,00 €, bestimmt auf
Mittwoch, 10.07.2019, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2.
Etage, Sitzungssaal 3.201.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3
InsO).
257 IN 170/12
Amtsgericht Dortmund, 17.06.2019
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 10664 eingetragenen
SIC Software Industrie Consult GmbH, Königswall 21, 44137 Dortmund, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Riepe, Am Windhügel 17 a, 59457
Werl
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH, Westfalendamm 87, 44141
Dortmund
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches mit dem Geschäftsführer der
Schuldnerin Herrn Stephan Riepe zur Beilegung der Rechtsstreite bei dem
Landgericht Dortmund aufgrund der Ansprüche gem. § 64 GmbHG (2 O 50/16 und 19 O
41/17) gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 25.000,00 €, bestimmt auf
Mittwoch, 10.07.2019, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2.
Etage, Sitzungssaal 3.201.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3
InsO).
257 IN 170/12
Amtsgericht Dortmund, 17.06.2019