Sicherungsmaßnahme

Sethasa gGmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Sethasa gGmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.11.2025, Aktenzeichen 810 IN 1675/25 S-12-.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1675/25 S-12-
Registerbezug
München, HRB 244180
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
13.11.2025
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Petra Heidenfelder
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
30.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenbildung, vornehmlich mit Hilfe von Methoden, die der Persönlichkeitsentwicklung im weitesten Sinne dienen - so zum Beispiel durch Unterrichten des sogenannten "Schulfachs Glück", entwickelt vom Fritz- Schubert-Institut für Persönlichkeitsentwicklung gGmbH in Heidelberg. Der Unternehmensgegenstand umfasst auch die …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 1675/25 S-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sethasa gGmbH, Beethovenstraße 22, 60325 Frankfurt am Main (AG München, HRB 244180), vertr. d.: Ellen Scheiter (Geschäftsführerin), ist am 12.11.2025 um 18:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 47 60, Fax: 069/ 68 97 47 62 0, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de, Internet: www.schneidergeiwitz.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.11.2025

Verfahrensverlauf

  1. Abweisung mangels Masse
  2. Sicherungsmaßnahme
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