Abweisung mangels Masse

H2 Grundbesitz GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der H2 Grundbesitz GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 810 IN 543/26 H-33-.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 543/26 H-33-
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 140884
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
05.11.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Immobilien (nur Firmennamensignal)

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Kein Verfahren
Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
Für Gläubiger
Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
Für Beschäftigte
Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 543/26 H-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der H2 Grundbesitz GmbH, Hahnstraße 70, 60528 Frankfurt am Main, zz. unbekannten Aufenthalts (AG Frankfurt am Main, HRB 140884), vertr. d.: Filip Faltejsek, Neumeisterstraße 12, 13585 Berlin, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 06.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.10.2026
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten