Abweisung mangels Masse

Sethasa gGmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Sethasa gGmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 30.01.2026, Aktenzeichen 810 IN 1675/25 S-12-.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1675/25 S-12-
Registerbezug
München, HRB 244180
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
30.01.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
30.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenbildung, vornehmlich mit Hilfe von Methoden, die der Persönlichkeitsentwicklung im weitesten Sinne dienen - so zum Beispiel durch Unterrichten des sogenannten "Schulfachs Glück", entwickelt vom Fritz- Schubert-Institut für Persönlichkeitsentwicklung gGmbH in Heidelberg. Der Unternehmensgegenstand umfasst auch die …

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Kein Verfahren
Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
Für Gläubiger
Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
Für Beschäftigte
Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 1675/25 S-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sethasa gGmbH, Beethovenstraße 22, 60325 Frankfurt am Main (AG München, HRB 244180), vertr. d.: Ellen Scheiter, Beethovenstraße 22, 60325 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 12.11.2025 sind am 30.01.2026 aufgehoben worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.01.2026

Verfahrensverlauf

  1. Abweisung mangels Masse
  2. Sicherungsmaßnahme
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