Sicherungsmaßnahme

FrankfurTehran Gastronomie GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur FrankfurTehran Gastronomie GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 810 IN 1463/26 F-12-.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1463/26 F-12-
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 132484
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
05.11.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Kathrin Brockmeyer
horizon-re GmbH
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Betrieb von Restaurants, Handel und Vertrieb von Lebensmitteln sowie Ernährungsberatungsdienstleistungen, soweit gesetzlich nicht reguliert.
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 1463/26 F-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FrankfurTehran Gastronomie GmbH, Höhenstraße 12, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 132484), vertr. d.: Neda Manavi Haghighi, (Geschäftsführerin), ist am 04.11.2026 um 17:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Kathrin Brockmeyer, horizon-re GmbH, Liebigstraße 19, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 86 63 70, E-Mail: insolvenz@horizon-re.de, Internet: www.horizon-re.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 04.11.2026
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