Insolvenzbekanntmachung
SERVI-TEC GmbH
Schwalbach
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur SERVI-TEC GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.09.2024, Aktenzeichen 111 IN 20/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 111 IN 20/24
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 26025
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 03.09.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1998
- Stammkapital
- 25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Konstruktion, Produktion, Service und Technologie für Arbeitsmaschinen und Ersatzteilversorgung.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 20/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 26025 eingetragenen SERVI-TEC GmbH, Carl-Benz-Straße 14-17, 66773 Schwalbach, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Christiaan Kochheim, Parklaan 9, 3016 BA Rotterdam, Niederlande
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Herbert und Kollegen, Dieselstraße 2, 66130 Saarbrücken
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: 1. Genehmigung eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer der Schuldnerin zur Regelung von Ansprüchen nach § 15b InsO; 2. Zustimmung zum Abschluss einer VEreinbarung mit dem Vermieter der Schuldnerin bzgl. der Kostenbeiträge im Rahmen der Verwertung des Anlage- und Umlaufvermögens (Die Vereinbarungen können in der Insolvenzakte zu den Geschäftszeiten des Gerichts eingesehen werden), bestimmt auf
Dienstag, 17.09.2024, 08:55 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
111 IN 20/24
Amtsgericht Saarbrücken, 03.09.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 26025 eingetragenen SERVI-TEC GmbH, Carl-Benz-Straße 14-17, 66773 Schwalbach, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Christiaan Kochheim, Parklaan 9, 3016 BA Rotterdam, Niederlande
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Herbert und Kollegen, Dieselstraße 2, 66130 Saarbrücken
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: 1. Genehmigung eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer der Schuldnerin zur Regelung von Ansprüchen nach § 15b InsO; 2. Zustimmung zum Abschluss einer VEreinbarung mit dem Vermieter der Schuldnerin bzgl. der Kostenbeiträge im Rahmen der Verwertung des Anlage- und Umlaufvermögens (Die Vereinbarungen können in der Insolvenzakte zu den Geschäftszeiten des Gerichts eingesehen werden), bestimmt auf
Dienstag, 17.09.2024, 08:55 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
111 IN 20/24
Amtsgericht Saarbrücken, 03.09.2024