Insolvenzbekanntmachung

Sentido Hotels & Resorts GmbH

Oberursel

Das Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe hat zur Sentido Hotels & Resorts GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.01.2024, Aktenzeichen 61 IN 99/19 De.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe
Aktenzeichen
61 IN 99/19 De
Registerbezug
Bad Homburg v.d. Höhe, HRB 11096
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
05.01.2024
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

61 IN 99/19 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sentido Hotels & Resorts GmbH, Thomas Cook Platz 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 11096), vertr. d.: Jan Mayer, als GF Sentido Hotels & Resorts GmbH, Im Fasanengarten 7, 61462 Königstein im Taunus, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Dr. Tobias Nägle festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 18.10.2023 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Dr. Tobias Nägle die Festsetzung der Vergütung.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von xxx EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 04.01.2024

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Verteilungsverzeichnis
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  8. Forderungsprüfung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Insolvenzbekanntmachung
  11. Insolvenzbekanntmachung
  12. Insolvenzbekanntmachung
  13. Insolvenzbekanntmachung
  14. Eröffnung des Verfahrens
  15. Sicherungsmaßnahme
  16. Sicherungsmaßnahme