Vergütungsfestsetzung

SEICO mobile Geschäfte GmbH

Rotenburg (Wümme)

Das Amtsgericht Walsrode hat zur SEICO mobile Geschäfte GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.10.2026, Aktenzeichen 11 IN 18/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 18/21
Registerbezug
Walsrode, HRB 70952
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
27.10.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

11 IN 18/21: In dem Insolvenzverfahren SEICO mobile Geschäfte GmbH, Hirtenweg 64, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRB 70952), vertr. d.: 1. Uwe Rührup, Monierstraße 33a, 27404 Zeven, (Geschäftsführer), 2. Renko Schmidt, Auf dem Loh 4, 27356 Rotenburg (Wümme), (Geschäftsführer), 3. René Arendt, Lindenstraße 14, 19273 Stapel, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Sachwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Ausweislich der Schlussrechnung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV eine vergütungsrechtliche Berechnungsmasse von 2.013.421,26 EUR zugrunde zu legen. Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt.
Gemäß § 12 InsVV a.F. wird die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters besonders vergütet.
Da im vorliegenden Verfahren eine Erhöhung um 146,39 % aufgrund der Begleitung und Überwachung der Unternehmensfortführung, der begleitenden Bemühungen zur übertragenden Sanierung, der Beschäftigung mit Arbeitnehmerangelegenheiten, der hohen Gläubigerzahl und der Zusammenarbeit mit dem Gläubigerausschuss angemessen erscheint, ergibt sich eine Vergütung in Höhe von 171,39 % des einfachen Staffelsatzes der Regelvergütung für einen Insolvenzverwalter.
Zudem wurde die Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV beantragt und festgesetzt.
Ferner wurden Auslagen für 512 übertragene Zustellungen gem. § 8 Abs. 3 InsO festgesetzt.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Walsrode, 27.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Forderungsprüfung
  11. Forderungsprüfung
  12. Eröffnung des Verfahrens
  13. Insolvenzbekanntmachung
  14. Insolvenzbekanntmachung
  15. Sicherungsmaßnahme