Sicherungsmaßnahme

SEICO mobile Geschäfte GmbH

Rotenburg (Wümme)

Das Amtsgericht Walsrode hat zur SEICO mobile Geschäfte GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.03.2021, Aktenzeichen 11 IN 18/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 18/21
Registerbezug
Walsrode, HRB 70952
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
26.03.2021
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

11 IN 18/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SEICO
mobile Geschäfte GmbH, Hirtenweg 64, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRB
70952), vertr. d.: 1. Uwe Rührup, (Geschäftsführer), 2. Renko Schmidt,
(Geschäftsführer), 3. René Arendt, (Geschäftsführer), ist am 26.03.2021
folgendes angeordnet worden:

Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt
Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 29664 Walsrode, Tel.: 05161 48100-0, Fax:
05161 48100-27, E-Mail: info@ludolfs-insolvenz.de, Internet:
www.ludolfs-insolvenz.de.

Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen
Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/
848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der
Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode /
Lange Straße 29-33 / 29664 Walsrode einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Walsrode, 26.03.2021

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Insolvenzbekanntmachung
  11. Insolvenzbekanntmachung
  12. Sicherungsmaßnahme