Insolvenzbekanntmachung

SEICO mobile Geschäfte GmbH

Rotenburg (Wümme)

Das Amtsgericht Walsrode hat zur SEICO mobile Geschäfte GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.06.2023, Aktenzeichen 11 IN 18/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 18/21
Registerbezug
Walsrode, HRB 70952
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
26.06.2023
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

11 IN 18/21: In dem Insolvenzverfahren SEICO mobile Geschäfte GmbH, Hirtenweg 64, 27356 Rotenburg (Wümme) (AG Walsrode, HRB 70952), vertr. d.: 1. Uwe Rührup, (Geschäftsführer), 2. Renko Schmidt, (Geschäftsführer), 3. René Arendt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Herrn Rechtsanwalt Sascha Feies, Kantstraße 164, 10632 Berlin als Vertreter der Fricke Nutzfahrzeuge GmbH, Zum Kreuzkamp 9, 27404 Heeslingen, durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Es wurden gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV 34,5 Stunden mit einem Stundensatz von 280,00 EUR festgesetzt. Bei der Festsetzung wurden insbesondere Art und Umfang der Tätigkeit sowie Qualifikation und Verantwortung berücksichtigt.
Ferner wurden die einzeln aufgeführten Auslagen in beantragter Höhe gem. § 18 Abs. 1 InsVV festgesetzt.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Walsrode, 21.06.2023

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Insolvenzbekanntmachung
  11. Insolvenzbekanntmachung
  12. Sicherungsmaßnahme