Sicherungsmaßnahme

Schuster, Christiane

Wolfsburg

Das Amtsgericht Wolfsburg hat zur Schuster, Christiane eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.02.2025, Aktenzeichen 25 IN 20/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 20/25
Registerbezug
Braunschweig, HRA 200382
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
03.02.2025
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Insolvenzverwalter
Dr. Franc Zimmermann

Veröffentlichungstext

25 IN 20/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Christiane Schuster geb. Streicher, Gastronomie und Hotellerie, geb. am 20.10.1965, Zum Kühlen Grunde 2, 38448 Wolfsburg, Brackstedter Mühle e.K. Zum Kühlen Grunde2, 38448 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRA 200382), ist am 03.02.2025 um 11:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Mönning Feser Partner Rechtsanw., Insolvenzverw., Rathausstr. 1, 38518 Gifhorn, Tel.: 05371 / 945400, Fax: 05371 / 9454020, E-Mail: wolfsburg@mfp-law.com, Internet: www.mfp-law.com bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wolfsburg, 03.02.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Insolvenzplan
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Vergütungsfestsetzung
  8. Restschuldbefreiung
  9. Sicherungsmaßnahme