Insolvenzbekanntmachung

Schuster, Christiane

Wolfsburg

Das Amtsgericht Wolfsburg hat zur Schuster, Christiane eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.05.2026, Aktenzeichen 25 IN 20/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 20/25
Registerbezug
Braunschweig, HRA 200382
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
27.05.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

25 IN 20/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christiane Schuster geb. Streicher, Gastronomie und Hotellerie, geb. am 20.10.1965, Zum Kühlen Grunde 2, 38448 Wolfsburg, Brackstedter Mühle e.K. Zum Kühlen Grunde 2, 38448 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRA 200382), wurde beschlossen:

Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Dienstag, 23.06.2026, 10:00 Uhr, Saal A, Amtsgericht, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- der Zustimmung zur Veräußerung des schuldnerischen Grundbesitzes, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wolfsburg von Brackstedt, Blatt 768, Gemarkung Brackstedt, Flur 13, Flurstück 1/5, Zum Kühlen Grund 2A zu einem Preis in Höhe von 301.000,00 €

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wolfsburg, 27.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Insolvenzplan
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Vergütungsfestsetzung
  8. Restschuldbefreiung
  9. Sicherungsmaßnahme