Insolvenzplan
Schuster, Christiane
Wolfsburg
Das Amtsgericht Wolfsburg hat zur Schuster, Christiane eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.08.2026, Aktenzeichen 25 IN 20/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wolfsburg
- Aktenzeichen
- 25 IN 20/25
- Registerbezug
- Braunschweig, HRA 200382
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 12.08.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
25 IN 20/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christiane Schuster geb. Streicher, Gastronomie und Hotellerie, geb. am 20.10.1965, Zum Kühlen Grunde 2, 38448 Wolfsburg, Brackstedter Mühle e.K. Zum Kühlen Grunde 2, 38448 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRA 200382), ist Termin zur
a) Erörterung eines von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Donnerstag, 03.09.2026, 10:00 Uhr, Saal D, Amtsgericht, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Wolfsburg, 12.08.2026
a) Erörterung eines von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Donnerstag, 03.09.2026, 10:00 Uhr, Saal D, Amtsgericht, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Wolfsburg, 12.08.2026