Insolvenzbekanntmachung

SCHIESS GmbH

Aschersleben

Das Amtsgericht Magdeburg hat zur SCHIESS GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.01.2019, Aktenzeichen 340 IN 30/19 (361).

Insolvenzgericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 30/19 (361)
Registerbezug
Stendal, HRB 114597
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
25.01.2019
Rechtsform
GmbH
Sachwalter
Prof. Dr. Lucas F. Flöther
Im Handelsregister seit
2004
Stammkapital
501.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Herstellung und Montage von Maschinen, insbesondere Werkzeugmaschinen, der Vertrieb der Maschinen, insbesondere von Werkzeugmaschinen

Veröffentlichungstext

340 IN 30/19 (361): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
SCHIESS GmbH, Ernst-Schiess-Straße 1, 06449 Aschersleben (AG Stendal, HRB
114597), vertr. d.: Dongyan Mei, Schönebecker Straße 126, 39104 Magdeburg,
(Geschäftsführer), ist am 25.01.2019 um 9:30 Uhr folgendes angeordnet worden:

Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Prof. Dr.
Lucas F. Flöther, Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5556840, Fax:
0391/5556849, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de, Internet:
www.sanierungskultur.de.

Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters ihr
Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/
848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der
Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Magdeburg,
Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Magdeburg, 25.01.2019

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Masseunzulänglichkeit
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Insolvenzbekanntmachung
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