Sicherungsmaßnahme
BSH GmbH - Bauunternehmen Südharz
Wernigerode
Das Amtsgericht Magdeburg hat zur BSH GmbH - Bauunternehmen Südharz eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen 340 IN 380/26 (381).
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 380/26 (381)
- Registerbezug
- Stendal, HRB 32370
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 06.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Marcello Di Stefano
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Kabeltiefbau mit Nebenleistungen, Gala-Arbeiten sowie Abriss- und Entkernungsarbeiten.
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Az. 340 IN 380/26 (381): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BSH GmbH - Bauunternehmen Südharz, Martin-Heinrich-Klaproth-Straße 20, 38855 Wernigerode (AG Stendal, HRB 32370), vertr. d.: Silvio Adrien Ullrich, Schlossstr. 8, 06456 Arnstein (Geschäftsführer), ist heute um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Schuldnervermögens angeordnet worden. Der Antragsgegnerin ist jegliche Verfügung über Bankkonten und damit zusammenhängende Kreditsicherheiten, Verträge und Rechtsgeschäfte untersagt. Andere Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marcello Di Stefano, c/o DiLigens Di Stefano Linsenbarth Reichelt RA´e, Sternstraße 30, 39104 Magdeburg, Tel.: 0341/46258131, Fax: 0341/46258140, E-Mail: info@diligens-rechtsanwaelte.de, Internet: www.diligens-rechtsanwaelte.de bestellt worden.-
Amtsgericht Magdeburg, 04.11.2026
Amtsgericht Magdeburg, 04.11.2026