Sicherungsmaßnahme

BSH GmbH - Bauunternehmen Südharz

Wernigerode

Das Amtsgericht Magdeburg hat zur BSH GmbH - Bauunternehmen Südharz eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen 340 IN 380/26 (381).

Insolvenzgericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 380/26 (381)
Registerbezug
Stendal, HRB 32370
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
06.11.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Marcello Di Stefano
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Kabeltiefbau mit Nebenleistungen, Gala-Arbeiten sowie Abriss- und Entkernungsarbeiten.
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Az. 340 IN 380/26 (381): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BSH GmbH - Bauunternehmen Südharz, Martin-Heinrich-Klaproth-Straße 20, 38855 Wernigerode (AG Stendal, HRB 32370), vertr. d.: Silvio Adrien Ullrich, Schlossstr. 8, 06456 Arnstein (Geschäftsführer), ist heute um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Schuldnervermögens angeordnet worden. Der Antragsgegnerin ist jegliche Verfügung über Bankkonten und damit zusammenhängende Kreditsicherheiten, Verträge und Rechtsgeschäfte untersagt. Andere Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marcello Di Stefano, c/o DiLigens Di Stefano Linsenbarth Reichelt RA´e, Sternstraße 30, 39104 Magdeburg, Tel.: 0341/46258131, Fax: 0341/46258140, E-Mail: info@diligens-rechtsanwaelte.de, Internet: www.diligens-rechtsanwaelte.de bestellt worden.-
Amtsgericht Magdeburg, 04.11.2026
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