Insolvenzbekanntmachung
SCHACO foamtec GmbH
Dormagen
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur SCHACO foamtec GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.07.2023, Aktenzeichen 501 IN 5/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 5/20
- Registerbezug
- Neuss, HRB 10580
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.07.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Verarbeitung von technischen Schaumstoffen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 5/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10580 eingetragenen SCHACO foamtec GmbH, Norfer Straße 6, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Frank, Pastor-Scheibler-Straße 18, 51381 Leverkusen
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: freihändige Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, bestimmt auf
Dienstag, 01.08.2023, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
501 IN 5/20
Amtsgericht Düsseldorf, 04.07.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10580 eingetragenen SCHACO foamtec GmbH, Norfer Straße 6, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Frank, Pastor-Scheibler-Straße 18, 51381 Leverkusen
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: freihändige Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, bestimmt auf
Dienstag, 01.08.2023, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
501 IN 5/20
Amtsgericht Düsseldorf, 04.07.2023
Verfahrensverlauf
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Vergütungsfestsetzung
- Schlusstermin
- Verteilungsverzeichnis
- Forderungsprüfung
- Verteilungsverzeichnis
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Masseunzulänglichkeit
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme