Forderungsprüfung
SCHACO foamtec GmbH
Dormagen
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur SCHACO foamtec GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.05.2025, Aktenzeichen 501 IN 5/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 5/20
- Registerbezug
- Neuss, HRB 10580
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 14.05.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Verarbeitung von technischen Schaumstoffen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 5/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10580 eingetragenen SCHACO foamtec GmbH, Norfer Straße 6, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Frank
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
501 IN 5/20
Amtsgericht Düsseldorf, 13.05.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10580 eingetragenen SCHACO foamtec GmbH, Norfer Straße 6, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Frank
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
501 IN 5/20
Amtsgericht Düsseldorf, 13.05.2025
Verfahrensverlauf
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Vergütungsfestsetzung
- Schlusstermin
- Verteilungsverzeichnis
- Forderungsprüfung
- Verteilungsverzeichnis
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Masseunzulänglichkeit
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme