Forderungsprüfung

SCHACO foamtec GmbH

Dormagen

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur SCHACO foamtec GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.11.2025, Aktenzeichen 501 IN 5/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 5/20
Registerbezug
Neuss, HRB 10580
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
17.11.2025
Rechtsform
GmbH
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Verarbeitung von technischen Schaumstoffen.

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 5/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10580 eingetragenen SCHACO foamtec GmbH, Norfer Straße 6, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Frank

wird angeordnet:

Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.12.2025 bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Mark Steh, Büttger Straße 13, 41460 Neuss schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.

Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO).

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden ebenfalls im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 22.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 05.01.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).

501 IN 5/20
Amtsgericht Düsseldorf, 17.11.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Verteilungsverzeichnis
  5. Forderungsprüfung
  6. Verteilungsverzeichnis
  7. Forderungsprüfung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Vergütungsfestsetzung
  10. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  11. Masseunzulänglichkeit
  12. Eröffnung des Verfahrens
  13. Sicherungsmaßnahme
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