Sicherungsmaßnahme

S & H Handelgesellschaft mbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur S & H Handelgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.02.2026, Aktenzeichen 810 IN 1665/25 S-82-.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1665/25 S-82-
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 33315
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
11.02.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Petra Heidenfelder
Im Handelsregister seit
1991
Stammkapital
80.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Durchführung von Import und Export, der Handel mit Waren, soweit hierzu eine besondere Genehmigung nicht erforderlich ist, die Vermittlung von Geschäften gleicher Art, die Übernahme von Industrievertretungen sowie der An- und Verkauf und die Verwaltung von Immobilien sowie alle im Zusammenhang damit stehenden Arbeiten und Geschäfte. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die der Genehmigung nach § 3 …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 1665/25 S-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der S & H Handelgesellschaft mbH, Pestalozzistraße 18, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 33315), vertr. d.: Hans-Jürgen Hartmann, verstorben, (Geschäftsführer), auf Antrag des Rechtsanwalt Marcel Sonnenberg, Wilhelmstraße 19, 35392 Gießen, (Nachlasspfleger), ist am 11.02.2026 um 09:54 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 47 60, Fax: 069/ 68 97 47 62 0, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de, Internet: www.schneidergeiwitz.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Abweisung mangels Masse
  2. Sicherungsmaßnahme
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