Abweisung mangels Masse
S & H Handelgesellschaft mbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der S & H Handelgesellschaft mbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 05.10.2026, Aktenzeichen 810 IN 1665/25 S-82-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1665/25 S-82-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 33315
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 05.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 1991
- Stammkapital
- 80.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Durchführung von Import und Export, der Handel mit Waren, soweit hierzu eine besondere Genehmigung nicht erforderlich ist, die Vermittlung von Geschäften gleicher Art, die Übernahme von Industrievertretungen sowie der An- und Verkauf und die Verwaltung von Immobilien sowie alle im Zusammenhang damit stehenden Arbeiten und Geschäfte. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die der Genehmigung nach § 3 …
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
- Kein Verfahren
- Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
- Für Gläubiger
- Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
- Für Beschäftigte
- Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 1665/25 S-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der S & H Handelgesellschaft mbH, Pestalozzistraße 18, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 33315), vertr. d.: 1. Hans-Jürgen Hartmann, verstorben, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Marcel Sonneberg, Wilhelmstraße 19, 35392 Gießen, (Nachlasspfleger), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 05.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.10.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.10.2026