Insolvenzbekanntmachung
ROS Baulandentwicklung GmbH
Egestorf
Das Amtsgericht Lüneburg hat zur ROS Baulandentwicklung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.10.2026, Aktenzeichen 47 IN 59/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lüneburg
- Aktenzeichen
- 47 IN 59/24
- Registerbezug
- Lüneburg, HRB 207390
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 05.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 300.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erwerb, Entwicklung und Erschließung von Baulandflächen
Veröffentlichungstext
47 IN 59/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROS Baulandentwicklung GmbH, Dorfstraße 40, 21272 Egestorf (AG Lüneburg, HRB 207390), vertr. d.: Michiel Ross, Apartment 412 - Nessan Court, Claremont - Howth Roas, Howth D 13 H58X, IRLAND, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 04.11.2026, 11:00 Uhr, 314, Hauptgebäude, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
- 1. den notariellen Grundstückskaufvertrag vom 21.08.2026 mit der SFB Invest GmbH (Urkunde Nr. 229/2026 des Notars Claudius J. W. Finkbeiner LL.M/Wentorf bei Hamburg), (Grundstück Alzey/Schafhausen - Amtsgericht Alzey Grundbuch von Alzey Blatt 12766)
- 2. die Vereinbarung mit Alexander Frangel und Stephan Frangel über die Änderung und Ergänzung des Grundstückskaufvertrages vom 12.11.2019 (Urkunde Nr. 2688/2019 des Notars Frank Czaja/Bad Kreuznach) gemäß notarieller Urkunde vom 19.08.2026 (Urkunde Nr. 1986/2026 des Notars Frank Czaja/Bad Kreuznach) genehmigt von Rechtsanwältin Claudia Langholz am 20.08.2026 (Urkunde Nr. 228/2026 des Notars Claudius J. W. Finkbeiner LL.M/Wentorf bei Hamburg), (Grundstück Verkehrsfläche Alzey/Schafhausen)
- 3. den notariellen Grundstückskaufvertrag vom 21.08.2026 mit der Ortsgemeinde Wonsheim (Urkunde Nr. 232/2026 des Notars Claudius J. W. Finkbeiner LL.M/Wentorf bei Hamburg) genehmigt von der Ortsgemeinde Wonsheim am 11.09.2026, (Grundstück Wonsheim - Amtsgericht Alzey Grundbuch von Wonsheim Blatt 1566 )
- 4. den notariellen Grundstückskaufvertrag vom 21.08.2026 mit der Gemeinde Selmsdorf (Urkunde Nr. 233/2026 des Notars Claudius J. W. Finkbeiner LL.M/Wentorf bei Hamburg) genehmigt von der Gemeinde Selmsdorf am 03.09.2026, (Grundstück Selmsdorf - Amtsgericht Wismar Grundbuch von Selmsdorf Blatt 30194)
- 5. den notariellen Grundstückskaufvertrag vom 26.08.2026 mit der JTH Pojektentwicklung GmbH (Urkunde Nr. 237/2026 des Notars Claudius J. W. Finkbeiner LL.M/Wentorf bei Hamburg), (Grundstück Hofstetten/Hitzhofen -Amtsgericht Ingolstadt Grundbuch von Hofstetten Blatt 1139)
- 6. die Zustimmung des Abschluss eines Vergleichs mit Frau Dr. Katharina Ros, Dorfstraße 40, 21272 Döhle zur Abgeltung von Darlehensforderungen gegen Frau Dr. Ros
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Lüneburg, 05.10.2026
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 04.11.2026, 11:00 Uhr, 314, Hauptgebäude, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
- 1. den notariellen Grundstückskaufvertrag vom 21.08.2026 mit der SFB Invest GmbH (Urkunde Nr. 229/2026 des Notars Claudius J. W. Finkbeiner LL.M/Wentorf bei Hamburg), (Grundstück Alzey/Schafhausen - Amtsgericht Alzey Grundbuch von Alzey Blatt 12766)
- 2. die Vereinbarung mit Alexander Frangel und Stephan Frangel über die Änderung und Ergänzung des Grundstückskaufvertrages vom 12.11.2019 (Urkunde Nr. 2688/2019 des Notars Frank Czaja/Bad Kreuznach) gemäß notarieller Urkunde vom 19.08.2026 (Urkunde Nr. 1986/2026 des Notars Frank Czaja/Bad Kreuznach) genehmigt von Rechtsanwältin Claudia Langholz am 20.08.2026 (Urkunde Nr. 228/2026 des Notars Claudius J. W. Finkbeiner LL.M/Wentorf bei Hamburg), (Grundstück Verkehrsfläche Alzey/Schafhausen)
- 3. den notariellen Grundstückskaufvertrag vom 21.08.2026 mit der Ortsgemeinde Wonsheim (Urkunde Nr. 232/2026 des Notars Claudius J. W. Finkbeiner LL.M/Wentorf bei Hamburg) genehmigt von der Ortsgemeinde Wonsheim am 11.09.2026, (Grundstück Wonsheim - Amtsgericht Alzey Grundbuch von Wonsheim Blatt 1566 )
- 4. den notariellen Grundstückskaufvertrag vom 21.08.2026 mit der Gemeinde Selmsdorf (Urkunde Nr. 233/2026 des Notars Claudius J. W. Finkbeiner LL.M/Wentorf bei Hamburg) genehmigt von der Gemeinde Selmsdorf am 03.09.2026, (Grundstück Selmsdorf - Amtsgericht Wismar Grundbuch von Selmsdorf Blatt 30194)
- 5. den notariellen Grundstückskaufvertrag vom 26.08.2026 mit der JTH Pojektentwicklung GmbH (Urkunde Nr. 237/2026 des Notars Claudius J. W. Finkbeiner LL.M/Wentorf bei Hamburg), (Grundstück Hofstetten/Hitzhofen -Amtsgericht Ingolstadt Grundbuch von Hofstetten Blatt 1139)
- 6. die Zustimmung des Abschluss eines Vergleichs mit Frau Dr. Katharina Ros, Dorfstraße 40, 21272 Döhle zur Abgeltung von Darlehensforderungen gegen Frau Dr. Ros
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Lüneburg, 05.10.2026