Insolvenzbekanntmachung
ROS Baulandentwicklung GmbH
Egestorf
Das Amtsgericht Lüneburg hat zur ROS Baulandentwicklung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2025, Aktenzeichen 47 IN 59/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lüneburg
- Aktenzeichen
- 47 IN 59/24
- Registerbezug
- Lüneburg, HRB 207390
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 06.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 300.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erwerb, Entwicklung und Erschließung von Baulandflächen
Veröffentlichungstext
47 IN 59/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROS Baulandentwicklung GmbH, Dorfstraße 40, 21272 Egestorf (AG Lüneburg, HRB 207390), vertr. d.: Michiel Ross, Kadettenstraße 5, 51429 Bergisch Gladbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 10.12.2025, 09:30 Uhr, 314, Hauptgebäude, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes: Verkauf des Grundstücks, eingetragen beim Amtsgericht Alzey, Grundbuch von Albig, Blatt 2695, lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses, Gemarkung Alzey, Flur 11, Flurstück 85/1 (Landwirtschaftsfläche, Gemärk) mit einer Grundstücksgröße von 20.657 qm an die Ortsgemeinde Albigs
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Lüneburg, 05.11.2025
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 10.12.2025, 09:30 Uhr, 314, Hauptgebäude, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes: Verkauf des Grundstücks, eingetragen beim Amtsgericht Alzey, Grundbuch von Albig, Blatt 2695, lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses, Gemarkung Alzey, Flur 11, Flurstück 85/1 (Landwirtschaftsfläche, Gemärk) mit einer Grundstücksgröße von 20.657 qm an die Ortsgemeinde Albigs
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Lüneburg, 05.11.2025