Forderungsprüfung
ROS Baulandentwicklung GmbH
Egestorf
Das Amtsgericht Lüneburg hat zur ROS Baulandentwicklung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.11.2025, Aktenzeichen 47 IN 59/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lüneburg
- Aktenzeichen
- 47 IN 59/24
- Registerbezug
- Lüneburg, HRB 207390
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 07.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 300.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erwerb, Entwicklung und Erschließung von Baulandflächen
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
47 IN 59/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROS Baulandentwicklung GmbH, Dorfstraße 40, 21272 Egestorf (AG Lüneburg, HRB 207390), vertr. d.: Michiel Ross, Kadettenstraße 5, 51429 Bergisch Gladbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.12.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Lüneburg, 06.11.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.12.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Lüneburg, 06.11.2025