Forderungsprüfung
RoPro Produktions GmbH Produktion + Fertigung von Elektronikbaugruppen
Aschaffenburg
Das Amtsgericht Aschaffenburg hat zur RoPro Produktions GmbH Produktion + Fertigung von Elektronikbaugruppen eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.12.2024, Aktenzeichen 654 IN 212/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aschaffenburg
- Aktenzeichen
- 654 IN 212/24
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 8557
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 18.12.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1998
- Stammkapital
- 100.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Produktion und Fertigung von Eektronikbaugruppen sowie Dienstleistung, Sonderfertigung, Logistik und Test.
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
654 IN 212/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RoPro Produktions GmbH Produktion + Fertigung von Elektronikbaugruppen, Ruchelnheimstraße 9 A, 63743 Aschaffenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Friedrich Joachim
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 8557
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Reimer Rechtsanwälte PartG mbB, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt, Gz.: 113/24
1. Die Prüfung der bis 08.01.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 37 ff. erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.01.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 18.12.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RoPro Produktions GmbH Produktion + Fertigung von Elektronikbaugruppen, Ruchelnheimstraße 9 A, 63743 Aschaffenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Friedrich Joachim
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 8557
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Reimer Rechtsanwälte PartG mbB, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt, Gz.: 113/24
1. Die Prüfung der bis 08.01.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 37 ff. erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.01.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 18.12.2024