Vergütungsfestsetzung
Rofu Kinderland Spielwarenhandelsgesellschaft mbH
Hoppstädten-Weiersbach
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat zur Rofu Kinderland Spielwarenhandelsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.07.2026, Aktenzeichen 10 IN 7/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Idar-Oberstein
- Aktenzeichen
- 10 IN 7/26
- Registerbezug
- Bad Kreuznach, HRB 10551
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 13.07.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 1988
- Stammkapital
- 255.800 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Groß- und Einzelhandel mit Spielwaren.
Veröffentlichungstext
10 IN 7/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rofu Kinderland Spielwarenhandelsgesellschaft mbH, Industriegebiet III, 55768 Hoppstädten-Weiersbach (AG Bad Kreuznach, HRB 10551), vertr. d.: Michael Fuchs, Industriegebiet III, 55768 Hoppstädten-Weiersbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Sachwalterin und der Sachwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 13.07.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Sachwalterin und der Sachwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 13.07.2026