Insolvenzplan
Rofu Kinderland Spielwarenhandelsgesellschaft mbH
Hoppstädten-Weiersbach
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat zur Rofu Kinderland Spielwarenhandelsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.05.2026, Aktenzeichen 10 IN 7/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Idar-Oberstein
- Aktenzeichen
- 10 IN 7/26
- Registerbezug
- Bad Kreuznach, HRB 10551
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 20.05.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 1988
- Stammkapital
- 255.800 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Groß- und Einzelhandel mit Spielwaren.
Veröffentlichungstext
10 IN 7/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rofu Kinderland Spielwarenhandelsgesellschaft mbH, Industriegebiet III, 55768 Hoppstädten-Weiersbach (AG Bad Kreuznach, HRB 10551), vertr. d.: Michael Fuchs, Industriegebiet III, 55768 Hoppstädten-Weiersbach, (Geschäftsführer), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Mittwoch, 24.06.2026, 13:30 Uhr, Sitzungssaal 116, Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 19.05.2026
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Mittwoch, 24.06.2026, 13:30 Uhr, Sitzungssaal 116, Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 19.05.2026