Forderungsprüfung
Rofu Kinderland Spielwarenhandelsgesellschaft mbH
Hoppstädten-Weiersbach
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat zur Rofu Kinderland Spielwarenhandelsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.06.2026, Aktenzeichen 10 IN 7/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Idar-Oberstein
- Aktenzeichen
- 10 IN 7/26
- Registerbezug
- Bad Kreuznach, HRB 10551
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 10.06.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 1988
- Stammkapital
- 255.800 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Groß- und Einzelhandel mit Spielwaren.
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
10 IN 7/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rofu Kinderland Spielwarenhandelsgesellschaft mbH, Industriegebiet III, 55768 Hoppstädten-Weiersbach (AG Bad Kreuznach, HRB 10551), vertr. d.: Michael Fuchs, Industriegebiet III, 55768 Hoppstädten-Weiersbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 10.06.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 10.06.2026