Schlusstermin
Ries Sanierung UG (haftungsbeschränkt)
Eppenrod
Das Amtsgericht Montabaur hat zur Ries Sanierung UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.11.2026, Aktenzeichen 14 IN 109/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Montabaur
- Aktenzeichen
- 14 IN 109/20
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 26048
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 02.11.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 1.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Bauliche Sanierung von Straßen sowie der Handel mit Sanierungsbaustoffen.
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Stichtag anstelle des Schlusstermins (schriftliches Verfahren)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
14 IN 109/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ries Sanierung UG (haftungsbeschränkt), In den Kuhlgärten 6, 65558 Eppenrod (AG Montabaur, HRB 26048), vertr. d.: Klaus Friedel Ries, Hauptstraße 18, 56412 Hübingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 01.12.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
d) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind auf der
Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Montabaur, 23.10.2026
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 01.12.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
d) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind auf der
Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Montabaur, 23.10.2026