Forderungsprüfung
COHLINE GmbH Rohrleitungssysteme
Montabaur
Das Amtsgericht Montabaur hat zur COHLINE GmbH Rohrleitungssysteme eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2026, Aktenzeichen 14 IN 128/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Montabaur
- Aktenzeichen
- 14 IN 128/24
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 3354
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 14.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1987
- Stammkapital
- 2.000.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Rohrleitungen für die Automobil- und Motorenindustrie sowie der Handel mit Schlauchleitungen für die Automobil- und Motorenindustrie mit den Kunden, die aus dem Kreis der verbundenen Unternehmen ausschließlich von der Gesellschaft beliefert werden. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen berechtigt, soweit sie zur Förd …
Termine und Fristen
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- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
14 IN 128/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der COHLINE GmbH Rohrleitungssysteme, Staudter Straße 6, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 3354), vertr. d. Tobias Bauer und Dr. Ludger Gereon Picken (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.12.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Montabaur, 14.10.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.12.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Montabaur, 14.10.2026