Aufhebung des Verfahrens
Ries Sanierung UG (haftungsbeschränkt)
Eppenrod
Das Amtsgericht Montabaur hat zur Ries Sanierung UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.08.2026, Aktenzeichen 14 IN 109/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Montabaur
- Aktenzeichen
- 14 IN 109/20
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 26048
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 19.08.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 1.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Bauliche Sanierung von Straßen sowie der Handel mit Sanierungsbaustoffen.
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
14 IN 109/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ries Sanierung UG (haftungsbeschränkt), In den Kuhlgärten 6, 65558 Eppenrod (AG Montabaur, HRB 26048), vertr. d.: Klaus Friedel Ries, Hauptstraße 18, 56412 Hübingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Das mündliche Verfahren wird bzw. bleibt aufgehoben.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Montabaur, 18.08.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Das mündliche Verfahren wird bzw. bleibt aufgehoben.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Montabaur, 18.08.2026