Insolvenzplan
RESERV GmbH
Prenzlau
Das Amtsgericht Neuruppin hat zur RESERV GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.06.2026, Aktenzeichen 15 IN 171/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 171/25
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 3252 NP
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 29.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
RESERV GmbH, Brüssower Allee 96, 17291 Prenzlau, vertreten durch die Geschäftsführerin Manon Li Pless, Registergericht: Amtsgericht Neuruppin Register-Nr.: HRB 3252 NP
Es wird festgestellt, das der Insolvenzplan vom 21.05.2026, mit der Änderung aus der Erörterung 25.06.2026 angenommen ist.
Gründe:
Der Insolvenzplan ist durch eine vorlageberechtigte Person (Insolvenzverwalter) vorgelegt worden.
Wie vom Gesetz vorgeschrieben, enthält der Insolvenzplan einen darstellenden und einen gestaltenden Teil. Auch sind ihm die erforderlichen Anlagen beigefügt.
Im heutigen Termin haben die Gläubiger in Gruppen über den Insolvenzplan abgestimmt.
Gruppe 1.
Es stimmten ab: 1 Gläubiger mit Gesamtforderungen von 319.054,87 €
Für den Insolvenzplan stimmten 1 Gläubiger mit Forderungen von 319.054,87 € .
Gegen den Insolvenzplan stimmten 0 Gläubiger
Die Mehrheit nach § 244 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Kopfmehrheit) ist erreicht.
Mehrheit nach § 244 Abs. 1 Nr. 2 InsO (Summenmehrheit) ist erreicht.
Gruppe 2.
Es stimmten ab: 8 Gläubiger mit Gesamtforderungen von 343.600,56 €.
Für den Insolvenzplan stimmten 8 Gläubiger mit Forderungen von 343.600,56 €.
Gegen den Insolvenzplan stimmten 0 Gläubiger.
Die Mehrheit nach § 244 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Kopfmehrheit) ist erreicht.
Mehrheit nach § 244 Abs. 1 Nr. 2 InsO (Summenmehrheit) ist erreicht.
Gruppe 3.
Es stimmten ab: 3 Gläubiger mit Gesamtforderungen von 629.059,19 €.
Für den Insolvenzplan stimmten 3 Gläubiger mit Forderungen von 629.059,19 €.
Gegen den Insolvenzplan stimmten 0 Gläubiger.
Die Mehrheit nach § 244 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Kopfmehrheit) ist erreicht.
Mehrheit nach § 244 Abs. 1 Nr. 2 InsO (Summenmehrheit) ist erreicht.
Gruppe 4.
Es stimmten ab: 3 Gläubiger mit Gesamtforderungen von 29.352,55 €.
Für den Insolvenzplan stimmten 3 Gläubiger mit Forderungen von 29.352,55 €.
Gegen den Insolvenzplan stimmten 0 Gläubiger.
Die Mehrheit nach § 244 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Kopfmehrheit) ist erreicht.
Mehrheit nach § 244 Abs. 1 Nr. 2 InsO (Summenmehrheit) ist erreicht.
Gruppe 5.
Es stimmten ab: 0 Gläubiger mit Gesamtforderungen von 0.
Für den Insolvenzplan stimmten 0 Gläubiger.
Gegen den Insolvenzplan stimmten 0 Gläubiger.
Insgesamt haben abgestimmt 4 Gruppen.
Das Gericht stellte fest, dass von 5 Gruppen dem Insolvenzplan 4 Gruppen mit jeweils den erforderlichen Mehrheiten zugestimmt haben.
Durch das Gericht wurde festgestellt, dass die Gruppenmehrheit erreicht wurde. Durch das Gericht wurde festgestellt, dass die Gruppenmehrheit nicht erreicht wurde.
Zur Annahme des Insolvenzplans durch die Gläubiger war es gemäß §§ 244 - 246, 248 InsO erforderlich, dass alle Gläubigergruppen dem Plan zustimmten. Zur Zustimmung einer jeden Gläubigergruppe war es erforderlich, dass die Mehrheiten des § 244 Absatz 1 InsO (Kopf- und Summenmehrheit) erreicht wurden.
Vorliegend ergab sich eine mehrheitliche Zustimmung zum Insolvenzplans, da 4 von 5 Gruppen dem Plan mit den erforderlichen Mehrheiten zustimmten.
Bei dem Insolvenzplan handelt es sich um einen bedingten Plan im Sinne des § 249 InsO.
Die Bedingungen für seine Bestätigung durch das Gericht sind noch nicht erfüllt.
Neuruppin, 25.06.2026
15 IN 171/25
RESERV GmbH, Brüssower Allee 96, 17291 Prenzlau, vertreten durch die Geschäftsführerin Manon Li Pless, Registergericht: Amtsgericht Neuruppin Register-Nr.: HRB 3252 NP
Es wird festgestellt, das der Insolvenzplan vom 21.05.2026, mit der Änderung aus der Erörterung 25.06.2026 angenommen ist.
Gründe:
Der Insolvenzplan ist durch eine vorlageberechtigte Person (Insolvenzverwalter) vorgelegt worden.
Wie vom Gesetz vorgeschrieben, enthält der Insolvenzplan einen darstellenden und einen gestaltenden Teil. Auch sind ihm die erforderlichen Anlagen beigefügt.
Im heutigen Termin haben die Gläubiger in Gruppen über den Insolvenzplan abgestimmt.
Gruppe 1.
Es stimmten ab: 1 Gläubiger mit Gesamtforderungen von 319.054,87 €
Für den Insolvenzplan stimmten 1 Gläubiger mit Forderungen von 319.054,87 € .
Gegen den Insolvenzplan stimmten 0 Gläubiger
Die Mehrheit nach § 244 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Kopfmehrheit) ist erreicht.
Mehrheit nach § 244 Abs. 1 Nr. 2 InsO (Summenmehrheit) ist erreicht.
Gruppe 2.
Es stimmten ab: 8 Gläubiger mit Gesamtforderungen von 343.600,56 €.
Für den Insolvenzplan stimmten 8 Gläubiger mit Forderungen von 343.600,56 €.
Gegen den Insolvenzplan stimmten 0 Gläubiger.
Die Mehrheit nach § 244 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Kopfmehrheit) ist erreicht.
Mehrheit nach § 244 Abs. 1 Nr. 2 InsO (Summenmehrheit) ist erreicht.
Gruppe 3.
Es stimmten ab: 3 Gläubiger mit Gesamtforderungen von 629.059,19 €.
Für den Insolvenzplan stimmten 3 Gläubiger mit Forderungen von 629.059,19 €.
Gegen den Insolvenzplan stimmten 0 Gläubiger.
Die Mehrheit nach § 244 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Kopfmehrheit) ist erreicht.
Mehrheit nach § 244 Abs. 1 Nr. 2 InsO (Summenmehrheit) ist erreicht.
Gruppe 4.
Es stimmten ab: 3 Gläubiger mit Gesamtforderungen von 29.352,55 €.
Für den Insolvenzplan stimmten 3 Gläubiger mit Forderungen von 29.352,55 €.
Gegen den Insolvenzplan stimmten 0 Gläubiger.
Die Mehrheit nach § 244 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Kopfmehrheit) ist erreicht.
Mehrheit nach § 244 Abs. 1 Nr. 2 InsO (Summenmehrheit) ist erreicht.
Gruppe 5.
Es stimmten ab: 0 Gläubiger mit Gesamtforderungen von 0.
Für den Insolvenzplan stimmten 0 Gläubiger.
Gegen den Insolvenzplan stimmten 0 Gläubiger.
Insgesamt haben abgestimmt 4 Gruppen.
Das Gericht stellte fest, dass von 5 Gruppen dem Insolvenzplan 4 Gruppen mit jeweils den erforderlichen Mehrheiten zugestimmt haben.
Durch das Gericht wurde festgestellt, dass die Gruppenmehrheit erreicht wurde. Durch das Gericht wurde festgestellt, dass die Gruppenmehrheit nicht erreicht wurde.
Zur Annahme des Insolvenzplans durch die Gläubiger war es gemäß §§ 244 - 246, 248 InsO erforderlich, dass alle Gläubigergruppen dem Plan zustimmten. Zur Zustimmung einer jeden Gläubigergruppe war es erforderlich, dass die Mehrheiten des § 244 Absatz 1 InsO (Kopf- und Summenmehrheit) erreicht wurden.
Vorliegend ergab sich eine mehrheitliche Zustimmung zum Insolvenzplans, da 4 von 5 Gruppen dem Plan mit den erforderlichen Mehrheiten zustimmten.
Bei dem Insolvenzplan handelt es sich um einen bedingten Plan im Sinne des § 249 InsO.
Die Bedingungen für seine Bestätigung durch das Gericht sind noch nicht erfüllt.
Neuruppin, 25.06.2026
15 IN 171/25