Forderungsprüfung

NFV Logistik GmbH

Velten

Das Amtsgericht Neuruppin hat zur NFV Logistik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.10.2026, Aktenzeichen 15 IN 64/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 64/25
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 19699 FF
Bundesland
Brandenburg
Veröffentlichung
27.10.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

15 IN 64/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NFV Logistik GmbH, Breite Straße 37, 16727 Velten, vertreten durch die Geschäftsführerin Paulina Wiktoria Mak
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) Register-Nr.: HRB 19699 FF
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Kristof Biehl, Gregor-Mendel-Straße 4, 14469 Potsdam

1. Die Prüfung der bis 21.12.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 29-47 und ggf. weitere nachträglich angemeldete Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 21.12.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Neuruppin - Insolvenzgericht - 22.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme