Verteilungsverzeichnis
RB Fitness Factory UG (haftungsbeschränkt)
Altena
Das Amtsgericht Hagen hat zur RB Fitness Factory UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.11.2025, Aktenzeichen 100 IN 103/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hagen
- Aktenzeichen
- 100 IN 103/24
- Registerbezug
- Iserlohn, HRB 8850
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.11.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 1 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betrieb eines Fitnessstudios.
- Branchenindikator
- Tourismus & Freizeit (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 103/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8850 eingetragenen RB Fitness Factory UG (haftungsbeschränkt), Am Stapel 38, 58762 Altena (Westf.), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tugba Deniz, Hembergstr. 2A, 58762 Altena (Westf.)
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 112.919,49 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 5.471,58 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 272 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
100 IN 103/24
Amtsgericht Hagen, 19.11.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8850 eingetragenen RB Fitness Factory UG (haftungsbeschränkt), Am Stapel 38, 58762 Altena (Westf.), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tugba Deniz, Hembergstr. 2A, 58762 Altena (Westf.)
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 112.919,49 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 5.471,58 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 272 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
100 IN 103/24
Amtsgericht Hagen, 19.11.2025