Schlusstermin
RB Fitness Factory UG (haftungsbeschränkt)
Altena
Das Amtsgericht Hagen hat zur RB Fitness Factory UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.10.2025, Aktenzeichen 100 IN 103/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hagen
- Aktenzeichen
- 100 IN 103/24
- Registerbezug
- Iserlohn, HRB 8850
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 28.10.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 1 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betrieb eines Fitnessstudios.
- Branchenindikator
- Tourismus & Freizeit (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 103/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8850 eingetragenen RB Fitness Factory UG (haftungsbeschränkt), Am Stapel 38, 58762 Altena (Westf.), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tugba Deniz, Hembergstr. 2A, 58762 Altena (Westf.)
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
22.12.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 272 aus.
100 IN 103/24
Amtsgericht Hagen, 27.10.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8850 eingetragenen RB Fitness Factory UG (haftungsbeschränkt), Am Stapel 38, 58762 Altena (Westf.), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tugba Deniz, Hembergstr. 2A, 58762 Altena (Westf.)
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
22.12.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 272 aus.
100 IN 103/24
Amtsgericht Hagen, 27.10.2025