Sicherungsmaßnahme

Rashica GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Rashica GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.04.2025, Aktenzeichen 810 IN 1519/24 R-10-5.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1519/24 R-10-5
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 116256
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
24.04.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Cristina Heymann
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Durchführung von Erdarbeiten, Kabelverlegung (Glasfaser u. ä.) - Leerrohrverlegung bis 60 cm Tiefe, Pflasterarbeiten, Garten- und Landschaftsbau.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 1519/24 R-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rashica GmbH, Westerbachstraße 164, 65936 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116256), vertr. d.: 1. Fatmir Rashica, Akazienweg 16, 65835 Liederbach, (Geschäftsführer), 2. Bekolli Behar, Anne-Frank-Straße 7, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 17.04.2025 um 16:16 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Cristina Heymann, Minnholzweg 2 b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173/ 78 34 0, Fax: 06173/ 78 34 14 9, E-Mail: kronberg@ra-amend.de, Internet: www.ra-amend.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 17.04.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten