Sicherungsmaßnahme
DoNi GmbH i.L.
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur DoNi GmbH i.L. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen 810 IN 1481/26 D-77-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1481/26 D-77-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104752
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 06.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Florian Bandrack
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betreiben von Gastronomiebetrieben.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 1481/26 D-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DoNi GmbH i.L., c/o Domenico Donnantuoni, Vilbeler Landstraße 73, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104752), vertr. d.: 1. Nicola Iorio, (Liquidator), 2. Domenico Donnantuoni, (Liquidator), ist am 06.11.2026 um 10:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Florian Bandrack, Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 60 02 0, Fax: 069/ 36 60 02 16 0, E-Mail: InsOFFM@bakertilly.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.11.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.11.2026