Forderungsprüfung
Langhans & Wechs AV GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Langhans & Wechs AV GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen 810 IN 1827/25 L-15-8.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1827/25 L-15-8
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 28156
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 06.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1987
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der An- und Verkauf sowie die An- und Vermietung von AV Technik; Reparatur, Service, Planung und Beratung im AV-Bereich.
Veröffentlichungstext
810 IN 1827/25 L-15-8 In dem Insolvenzverfahren Langhans & Wechs AV GmbH, Königsberger Straße 21, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 28156) wird die Prüfung der bis zum 23.11.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 07.12.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 04.11.2026
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 07.12.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 04.11.2026