Sicherungsmaßnahme
PZS Presse-Zustellservice GmbH Süd-Ost Lippe
Blomberg
Das Amtsgericht Detmold hat zur PZS Presse-Zustellservice GmbH Süd-Ost Lippe eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.04.2020, Aktenzeichen 10 IN 55/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 55/20
- Registerbezug
- Lemgo, HRB HRB 5310
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 08.04.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Martin Schmidt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 55/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 5310 eingetragenen PZS
Presse-Zustellservice GmbH Süd-Ost Lippe, Schiederstraße 3, 32825 Blomberg,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anette Hetzel
Geschäftszweig: Distribution und Vertrieb von Medienerzeugnissen aller Art pp.
ist am 08.04.2020, um 12:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Schmidt,
Gildestraße 11 a, 32760 Detmold bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
10 IN 55/20
Amtsgericht Detmold, 08.04.2020
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 5310 eingetragenen PZS
Presse-Zustellservice GmbH Süd-Ost Lippe, Schiederstraße 3, 32825 Blomberg,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anette Hetzel
Geschäftszweig: Distribution und Vertrieb von Medienerzeugnissen aller Art pp.
ist am 08.04.2020, um 12:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Schmidt,
Gildestraße 11 a, 32760 Detmold bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
10 IN 55/20
Amtsgericht Detmold, 08.04.2020