Insolvenzbekanntmachung

Prof. Trill, Beckmann & Partner GmbH

Sarstedt

Das Amtsgericht Hildesheim hat zur Prof. Trill, Beckmann & Partner GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.10.2026, Aktenzeichen 50 IN 10/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 10/23
Registerbezug
Hildesheim, HRB 204499
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
09.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2015
Stammkapital
25.050 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der medizinische Schreib- und Sekretariatsdienst sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten auch in angrenzenden Bereichen und die Beratung von Einrichtungen und Institutionen des Gesundheitswesens mit den damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten

Veröffentlichungstext

50 IN 10/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prof. Trill, Beckmann & Partner GmbH, Käthe-Paulus-Str. 8, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 204499), vertr. d.: Werner Beckmann, Brucknerweg 4, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), ist das Verfahren gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 08.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Aufhebung des Verfahrens
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Schlusstermin
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Eröffnung des Verfahrens
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