Restschuldbefreiung

Karbowski, Nadine

Alfeld (Leine)

Das Amtsgericht Hildesheim hat zur Karbowski, Nadine eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.10.2026, Aktenzeichen 51 IN 36/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 36/23
Registerbezug
Hildesheim, HRA 202478
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
29.10.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

51 IN 36/23: In dem Restschuldbefreiungsverfahren der Nadine Karbowski, geb. am 30.03.1989, Burganger 5, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRA 202478), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin, dem Insolvenzverwalter und allen Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Erteilung der Restschuldbefreiung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben (§ 300 Abs. 1 InsO).

Die Abtretungsfrist endete mit dem 25.10.2026. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht beendet. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.

Da das Insolvenzverfahren noch nicht beendet ist, gilt § 290 InsO bezüglich möglicher Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hildesheim, 27.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Restschuldbefreiung
  2. Eröffnung des Verfahrens